"Und was ist nun der Feingehalt?"
Der Feingehalt benennt den Gewichtsanteil des namensgebenden Metalls in einer Schmuckmetall-Legierung. Die Angabe des Feingehalts ist in Deutschland durch das Gesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren (FeinGehG) geregelt.
Danach darf auf Schmuck der Feingehalt von Gold oder Silber in tausendstel Gewichtsanteilen vom Gesamtgewicht angegeben werden. Für Goldlegierungen typisch sind Angaben und Stempellungen wie 333, 585, 750 und für Silber 800, 835 oder 925. Erlaubt sind aber auch alle möglichen Werte, wie z.B. 900, 917, 918 oder 999 auf Gold, 935 auf Silber oder 950 u. 960 auf Platin oder Palladium.
Ganz wichtig ist, dass es hier immer um Gewichtsanteile geht, und nicht um Volumenanteile, wie man irrtümlich aus schlecht gemachten Grafiken und Abbildungen schließen könnte!
Siehe dazu Volumenanteil von Gold in Schmucklegierungen.
Mehr zum Feingehalt auch auf wikipedia.
Zuletzt aktualisiert am 29.07.2021 von Dr. Lutz Nevermann.